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Endlich ist es klar, doch MERCEDES DAIMLER streitet es ab: Der MERCEDES DAIMLER Konzern hat auch in seine Autos bei verschiedenen Motoren und unzähligen Modellen mit jeweils illegalen Abschalteinrichtungen „ausgestattet, der Abgasskandal betrifft also auch Mercedes.
Darin liegt selbstverständlich ein „betrügerisches“ Verhalten. Es gilt aber wegen laufender Ermittlungen die Unschuldsvermutung. Ein von den Herstellern angebotenes Softwareupdate oder ähnliche „Maßnahmen“ sind aber nach mehreren Entscheidungen österreichischer Oberlandesgerichte schon in anderen Verfahren (derzeit: Ibk, Wels und Wien) unzumutbar! Zusammengefasste Begründung des Oberlandesgerichts Innsbruck (im VW Skandal, analoge Anwendung möglich): von einem Betrüger muß man sich nicht sein mangelhaftes Fahrzeug reparieren lassen!
Durch den Betrug wurden auch diese Auto zu Umweltbomben. Die KFZ – Zulassung in Österreich ist illegal! Die Käufer wurden getäuscht und nach Ansicht mehrere Gerichte berechtigt, Ihr Fahrzeuge zurückzugeben (E des OLG Ibk zu 2 R 53/18p analog). Das Erstaunliche dabei ist aber, daß zb. VW angibt, die Abschalteinrichtungen würden nicht dem Motorschutz dienen (lt. den vom dt. Handelsblatt zu Audi veröffentlichten Bescheiden des dt. Kraftfahrbundesamtes). Vor allem dieses Eingeständnis ist wesentlich für den Erfolg der von Rechtsanwalt Mag. Martin J. Moser für seine Klienten angestrengten Klagen gegen den VW Konzern, Mercedes Daimler oder auch Händler.
Abgasskandal: Fragen und Antworten
Welche Fahrzeugmodelle sind vom Abgasskandal betroffen?
Sehen Sie bitte in der Liste nach – sie ist auf dem Stand von Januar 2021. Allerdings ist zu erwarten, dass auch weitere Modelle betroffen sind. HINWEIS: die Liste ist womöglich nicht vollständig, da auch das KBA diese nicht ständig aktualisiert.
Soll ich den Vertragshändler oder Mercedes Daimler ein Softwareupdate oder eine Servicemaßnahme machen lassen?
NEIN! Rechtsanwalt Moser warnt Sie ausdrücklich davor, ohne ein Beratungsgespräch zur Klärung Ihre Fahrzeug dem Händler für irgendwelche Maßnahmen zu übergeben. Ihre Rechtsposition verschlechtert sich grundsätzlich dann, wenn Sie Mercedes das Update oder die „techn. Maßnahme“, oder wie immer die Mängelbehebung auch bezeichnet wird, machen lassen! Melden Sie sich unbedingt vorher für ein kostenloses Beratungsgespräch und vermeiden Sie damit jedes Risiko!
Was wird bei diesen Softwareupdates, Maßnahmen etc. an meinem Fahrzeug gemacht?
Genau diese Frage ist ungeklärt! Daher sind Sie nach einer vertretbaren Rechtsansicht berechtigt, diese Maßnahmen zu verweigern und Klage einzubringen. Mercedes Daimler und VW verweigern bis heute (seit 2015! bzw. Mercedes 2018) eine schlüssige, dh. durch Sachverständige nachprüfbare Erklärung dafür, was genau bei den Motoren verändert wird, um den Erhalt der Zulassung sicherzustellen.
Mercedes missbraucht wider besseres Wissen das Vertrauen seiner Kunden – warum?
Mercedes verweigert trotz unserer Anfragen für Klienten die Herausgabe der Bescheide des KBA, mit welchen die illegalen Abschalteinrichtungen festgestellt wurden. Damit bleibt im Dunkeln, was Mercedes an der Motorsteuerung verändert. Diese Vorgangsweise von Mercedes legt nahe, daß Mercedes etwas zu verbergen hat. Damit zerstört Mercedes das Vertrauen zu seinen Kunden. Darüber können auch schönfärbende Briefe an die Kunden nicht hinwegtäuschen, in welchen sich Mercedes gebetsmühlenartig über das von den Kunden gegebene Vertrauen bedankt
Alleine diese Tatsache, nämlich das Verschleiern der wahren Inhalte zur Beseitigung der Betrugssoftware/Abschalteinrichtungen, deutet somit auf eine neuerliche betrügerische Maßnahme, zumindest aber eine unlautere, jedenfalls keine faire Taktik auf Augenhöhe mit den zahlenden Kunden hin.
Funktioniert mein Fahrzeug nach diesen Softwareupdates gleich wie vorher, oder besser?
Auch diese Frage ist eben sehr kritisch zu beantworten: Viele Klienten berichten beim Abgasskandal von Problemen mit dem Drehmoment, dem Verbrauch, dem Motorgeräusch, dem Start/Stoppverhalten, dem Ausfall von Komponenten des Abgasreinigungssystems (dh. Abgasrückführventil, Partikelfilter, etc.). Kurz gesagt: Besser wird Ihre Fahrzeug in keinem Fall, das Risiko von Folgeschäden berechtigt aufgrund der Verschleierungstaktik von Mercedes Daimler zur Rückgabe des Fahrzeuges – wie auf dieser Internetsite geschildert.
Was soll ich machen, wenn ich das Softwareupdate oder die „freiwillige Maßnahme“ durch den Händlerbetrieb schon machen habe lassen?
Rechtsanwalt Mag. Martin J. Moser vertritt auch einige Fahrzeugbesitzer, welche das Update aufspielen ließen. Die Klage kann trotzdem eingebracht werden. Die rechtlichen Möglichkeiten sind aber nicht so aussichtsreich, da die österreichischen Gericht bis dato nicht in vielen Fällen den Mut fanden, eine Leitentscheidung zu treffen, die alle Kunden gleich behandelt, dh. jene die den Autoherstellern nicht auf den Leim gingen und das update verweigerten und jene Kunden, welche den Herstellern vertrauten und das Update aufspielen ließen.
Kann ich auch mit einem geleasten oder auf Kredit finanzierten Fahrzeug klagen?
Ja, dies ist kein Problem. Wenn der Kredit-, oder Leasingvertrag außerdem vom Verkäufer angebahnt und/oder vermittelt wurde, ergeben sich sogar weitere Chancen, die einbezahlten Beträge zurückzuerhalten.
Warum hört man wenig bis gar nichts in den Medien über den Abgasskandal?
Der Mercedes Konzern hat aus dem Skandal und aufgrund der Verhaftungen mehrerer ehemaliger Vorstände des VW Konzerns und der Tochterfirma Audi offenbar gelernt: Mercedes hat sein Marketing und die gesamte Kommunikation mit Medien und Kunden „verbessert“. Nach wie vor bestreitet Mercedes Daimler in den Prozessen und in seinen Kundenrückrufschreiben, daß Mängel vorliegen, obwohl die betroffenen Fahrzeuge zu teils „freiwilligen“ Serviceupdates zurückgerufen werden. Andererseits wurden die Bescheide des KBA über die Tatsache der illegalen Abgaseinrichtungen von Mercedes bekämpft! Mercedes versucht auf diese Weise weiter Zeit zu gewinnen, um berechtigte Kundenansprüche mit geringen Beträgen „abzudrehen“.
Was bekomme ich, wenn ich klage?
Wenn der Klage stattgegeben wird, und die Chancen dafür stehen gut, kann ich mein Auto zurückgeben und bekomme den vollen Kaufpreise abzgl. eines Benützungsentgelts (abh. von den gefahrenen Km) zurück. Rechtsanwalt Moser bestreitet wie einige bundesdeutsche Gerichte auch die Zulässigkeit eines Abzugs von Benützungsentgelt. Diese letzte Frage ist aber in Österreich ebenfalls noch nicht höchstgerichtlich, das heisst vom OGH geklärt. Das Argument lautet kurz gefaßt: ein Betrüger soll nicht noch geschont werden, indem er von seinem Betrug profitiert, weil sich der betrogene Käufer für das Fahren mit einer Umweltbombe (vgl. gesetztl. Grenzwert für Stickoxid (NOx) und CO2 wird um eine Mehrfaches überschritten) vom erhaltenen Kaufpreis (das ist der „Betrugsgewinn“) ein Nutzungsentgelt abziehen lassen kann!
Auch „erfreulich“ ist angesichts der Tatsache, daß seit Jahren Millionen Fahrzeuge für teures Geld, aber ohne Wirkung der Abgasreinigung und somit als kleine Umweltbomben auf der Strasse fahren, ist: Bei Klagsstattgebung wird der Kaufpreis mit 4% pro Jahr verzinst. Dies bedeutet eine Verzinsung des Kaufpreises – mind. viermal so hoch, wie am Sparbuch.
Benötige ich eine Rechtsschutzversicherung, um risikolos klagen zu können?
Grundsätzlich schon, aber wenn Sie keine haben, ist eine Klage über einen Prozessfinanzierer zu überlegen. Dieser bekommt aber bei erfolgreicher Klage einen Teil des Klagsbetrages. Allerdings übernimmt er auch für Sie das komplette Prozessrisiko.
Kann es sein, daß mir ohne das Update bzw. ohne Klage die Zulassung entzogen wird oder mein Fahrzeug von Dieselfahrverboten betroffen sein wird?
Dies ist denkbar und zwar auch dann, wenn Sie das Update machen ließen, daher raten wir dringend zu einem Beratungsgespräch zur Klärung der weiteren Vorgangsweise.
Wichtiger Rechtlicher Hinweis:
Sämtliche Angaben auf dieser Internetseite und vor allem zum Schwerpunktthema „ABGASSKANDAL“ werden gewissenhaft geprüft, stellen aber keine Rechtsberatung dar und können ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Mag. Martin J. Moser keinesfalls ersetzen. Wir versuchen ausserdem die Informationen möglichst aktuell zu halten. Aufgrund der unzähligen Verfahren und häufigen Urteile, sowie Veröffentlichungen und auch Anklageerhebungen durch Staatsanwaltschaften in diversen Strafverfahren sowie schließlich neuen Enthüllungen, kann auch diesbezüglich kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit erhoben werden, sodaß sämtliche Angaben ohne Gewähr und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit rechtlich möglich, erfolgen. Wir danken für Ihr Verständnis.
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