Abgasskandal: Europäischer Gerichtshof stoppt illegale Softwareupdates – Die Erfolgschancen für Autobesitzer steigen!

Gerichtshof EuGH

Rechtsanwalt Moser nimmt die Neuigkeiten bezüglich des Urteils vom Europäischen Gerichtshof unter die Lupe und kommt zu einem für die betrogenen Autobesitzer optimistischen Ergebnis:

Stopp für die Updates

Die Autohersteller müssen das Aufspielen von Softwareupdates sofort stoppen. Diese werden oft auch als freiwillige Servicemassnahmen getarnt

Rückgabe der Fahrzeuge gegen Kaufpreisrückerstattung samt Zinsen

  Sämtliche Fahrzeuge mit den Updates haben keine rechtsgültige Zulassung mehr. Die Oberste Zulassungsbehörde Österreichs, das ist das „Klima-, Umwelt- und Verkehrsministerium“, welches ohnehin mit der grünen Ministerin Gewessler besetzt ist, muss unverzüglich handeln und sich nicht auf juristische Spielchen der bestens lobyierenden Hersteller einlassen. Den Autoherstellern sind von Ministerin Gewessler Vorgaben zu machen, binnen welcher Frist die Fahrzeuge zurückgenommen werden.

Keine weitere Updatebetrügerei

Eine dritte Chance, die Fahrzeuge zulassungsfähig zu machen, bekommen die Autohersteller nicht. Beispielsweise das OLG Innsbruck hat schon längst entschieden, daß man einem Hersteller, der nicht klar offenlegt, was sein Update bewirkt, nicht trauen muss und daher das Kfz zurückgeben kann, anstelle das Update machen zu lassen.

Sämtlichen Klagen gegen Autohersteller ist ohne weiteres stattzugeben

Teure und zeitaufwändige Sachverständigengutachten kann man sich jetzt sparen, da z. B. Die meisten geklagten Autohersteller schon zugegeben haben, daß ihre Softwareupdates ein – nun klar verbotenes – Thermofenster in die Motorsteuerung einspielen. Und diese bewirkt verbotenerweise(!), daß die Abgasreinigung fast das ganze Jahr abgeschalten wird. Die Fahrzeuge sind dann quasi Umweltbomben, wie wir sie vor Jahren noch ausschließlich aus dem Ostblock kannten. Solche Autos will niemand und dafür bezahlen schon gar nicht.

Neue Klagen erfolgsversprechender

Neue Klagen können und müssen ohne weiteres und weitaus erfolgsversprechender als bisher eingebracht werden.Weil: bis jetzt zeigen z. B. VW, SEAT, SKODA, AUDI und PORSCHE keine erhöhte Vergleichsbereitschaft. Mercedes DAIMLER bestreitet überhaupt wider besseres Wissen, daß seine Updates Thermofenster aufspielen, obwohl dazu schon Untersuchungen vorliegen.

Verjährungsproblem zukünftig auch in Österreich?

In Österreich besteht übrigens im Gegensatz zu Deutschland aktuell kein Verjährungsproblem. Erst jetzt, dh. mit der nun publizierten Entscheidung des europäischen Gerichtshofes könnte man eventuell davon ausgehen, daß man wegen dem Update möglichst rasch Klage einbringen muß. Schließlich weiss man ja als Käufer auch erst jetzt definitiv, dass man ein zweites Mal betrogen wurde.

Das tut uns leid.

Leider können wir Ihren Anspruch derzeit nicht überprüfen, da der Kaufpreis Ihres Fahrzeugs unter 14.000,- € liegt und nicht mind. 3 Monate vor dem Kauf eine Rechtsschutzversicherung vorhanden war.

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