Wien – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem aktuellen Beschluss wichtige Aussagen zur juristischen Aufarbeitung des Dieselskandals getroffen. Demnach kann sich ein Händler nicht darauf berufen, dass ein Fahrzeug in einem anderen EU-Staat typengenehmigt ist, wenn ein österreichisches Gericht mithilfe eines Sachverständigen festgestellt hat, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut ist (2 Ob 102/23y). Das könnte auch für andere Verfahren relevant sein.
Konkret ging es in dem Fall um den Käufer eines Wohnmobils der Marke Fiat, der wegen einer illegalen Abschalteinrichtung vor Gericht gezogen war. Die Einrichtung reduzierte die Abgasrückführung teils unabhängig von Außen- oder Umgebungstemperatur erheblich oder stoppte sie ganz. Das Oberlandesgericht Linz sah darin einen Rechtsmangel, weil die unzulässige Abschalteinrichtung Auswirkungen auf die Typengenehmigung haben kann. Der beklagte Händler wandte sich daraufhin an den OGH und argumentierte, dass kein Mangel vorliege, weil die zuständige italienische Typengenehmigungsbehörde trotz Kenntnis aller Umstände die Abschalteinrichtung für zulässig erachte und daher kein Entzug der Zulassung drohe.