Erfolgschancen für Klagen gegen verschiedene Autohersteller steigen weiter!
Eine umstrittene Software, welche bei Zulassungsverfahren von Fahrzeugen zum Einsatz kommt, wurde für illegal erklärt. Eine Entscheidung, welche großen positiven Einfluss auf die Erfolgsaussichten für Klagen gegen Autohersteller hat. Der EuGH (europäischer Gerichtshof) entscheidet für alle Mitgliedsstaaten der EU bindend. Das bedeutet, alle österreichischen Gerichte, kleinen Bezirksgerichte, Landes- und Oberlandesgerichte und auch der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) müssen sich daran halten.
Wie funktioniert die besagte Abgasreinigungs-Software?
Bevor ein Fahrzeug auf den Markt kommt, müssen die Abgaswerte getestet werden. Fahrzeughersteller haben aber eine illegale Software entwickelt, welche zwischen realen Fahrbedingungen und einem Zulassungstest unterscheiden kann. Außerdem passt die Software die Emissionswerte (Schadstoffausstoss) für das giftige Stickoxid (NOx) an – Die NOx-Emissionen werden beim Abgastest verringert, auf der Strasse wird die Abgasreinigung aber reduziert bzw. komplett abgeschalten.
Wie haben Fahrzeughersteller manipuliert?
Zur Abgasreinigung bei Fahrzeugen ist es nötig, ein Ventil zur Abgasrückführung einzubauen. Diese steuert die Menge des Abgases, welches nocheinmal verbrannt wird. Dadurch mindern sich die Emissionswerte, das Auto wird sauberer. Dieses Ventil zur Abgasrückführung wurde nun von den Herstellern aber so gesteuert, dass es erkennt, ob das Auto einen Test absolviert, oder normale Fahrbedingungen auf der Strasse fährt. Beim normalen Fahrbetrieb arbeitet daher das AGR-System (Abgasrückführungssystem) nicht oder nur teilweise, dh bei bestimmten Aussentemeraturen (Thermofenster). Somit waren die NOx-Werte massiv überhöht. Die Folgen: die Umwelt wird zusätzlich belastet. Der Fahrzeugbesitzer betrogen.
EuGH entscheidet: Verhinderung von Verschleiss ist kein Argument für eine Abschaltung der Abgasreinigung
Dies legt nun die Frage nahe, warum solche Ventile, welche die Abgasrückführung steuern können überhaupt legal sind. Es gibt bestimmte Ausnahmen, wann eine Abschalteinrichtung erlaubt ist. Beispielsweise, wenn der Motor vor plötzlichen außergewöhnlichen plötzlichen Schäden geschützt werden muss. Um keinen Platz für „Schlupflöcher“ wie bisher zu lassen, hat die EuGH für alle EU Staaten bindend entschieden, dass die Verminderung von Verschleiß oder Verschmutzung kein Argument ist, welches eine Abschaltvorrichtung rechtfertigt.
Nur Fahrzeuge von VW im Abgasskandal betroffen?
In dem Ermittlungsverfahren, welches zur aufsehenerregenden Entscheidung des EuGH führte, geht es lt. den veröffentlichen Dokumenten um ein Unternehmen „X“, welches Fahrzeuge in Frankreich vertreibt und mit Hilfe der Software manipuliert hat. Mittlerweile hat aber VW sich öffentlich dazu bekannt, dass es sich dabei um VW-Fahrzeuge, dh. Fahrzeuge aller Marken von VW, also AUDI, VW, SEAT, SKODA, PORSCHE handelt.
Aber auch Mercedes, BMW uvm. verwenden diese Abschalteinrichtungen. Vermutlich sind sogar Benzinfahrzeuge und vor allem HYBRID-Fahrzeuge ebenfalls betroffen. Gerade bei den teuren HYBRID-Fahrzeugen wiegt ein derartiger Betrug besonders schwer.
Welche Folgen hat die EuGH-Entscheidung im Abgasskandal?
In diesem Beitrag finden Sie eine ausführliche Prognose von Abgasanwalt Moser.
Die Pressemitteilung des EuGH finden Sie hier.