Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) entscheidet bald in essentiellen Fragen des Abgasskandals.
Die durch die Softwareupdates der Autohersteller verursachte Abschaltung der gesamten Abgasreinigungsanlage inkl. Ad Blue und Blue efficiency ist illegal, wenn ansonsten nicht unmittelbare Motorschäden verhindert werden.
Die Generalanwältin beim EuGH im Original:
„Das Ziel, die Verschmutzung oder den Verschleiß des Motors zu verzögern, rechtfertigt nicht den Einsatz einer solchen Vorrichtung“
Generalanwältin Sharpston stellt in Ihrem Plädoyer somit klar, dass Verbraucher- und Umweltschutz vor Gewinnmaximierung gehen und weist die Autohersteller in die Schranken: Der EuGH folgt in rund 80% der Fälle der Überzeugung der Generalanwältin.
Die Entscheidungen des EuGH binden alle Gerichte in allen EU Staaten. Diese Entscheidung wird daher sämtliche für unsere zahlreichen Klientin in Österreich eingebrachten Klagen positiv für die Verbraucher und Autobesitzer beeinflussen! Auch von anderen Automarken als jenen des VW Konzerns, denn vorliegend geht es um eine französischen Automarken!
Die Folgen für die Autobranche werden enorm sein.
Schon jetzt wird überlegt, den Kunden dann kostenpflichtige Hardwareupdates wie Stickoxidkatalysatoren mit Staatshilfe (durch die Steuerzahler) einzureden.
Klagen können natürlich bis auf Weiteres noch immer eingebracht werden. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung unter +43 (0) 676 / 76 28 761 oder via E-Mail an office2@moser-anwalt.at!
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