Inkasso

Diskretion – Vertrauen – Effizienz

Mit diesen Schlagworten beschreiben wir unsere Betreibungstätigkeit, sodaß Sie den Fokus wieder rasch auf Ihr Kerngeschäft legen können.

Einige gute Gründe für die Betreibung über unsere Kanzlei:

  1. Unsere Referenzklienten sagen einiges über die Werthaltigkeit unserer Leistung aus: Banken, öffentliche Gebietskörperschaften aber auch Klein- und Mittelbetriebe übertragen uns regelmäßig das Inkasso und gerichtliche Betreibung von kleinen, aber auch enormen, teils pfandrechtlich sichergestellten Aussenständen.
  2. Wir holen Ihnen Ihr Geld effizient, dh. vor allem rasch retour. Sollte das anwaltliche Mahnschreiben nicht kurzfristig erfolgreich sein, stehen uns weitere Möglichkeiten bis zur Klagsführung und Exekution samt allen nötigen elektronischen Datenbanken und elektronischem Gerichtszugang zur Verfügung. Auch Ratenvereinbarung werden über uns abgeschlossen sowie deren Einhaltung regelmäßigst kontrolliert.
  3. Wir werden von unseren Klienten regelmäßig mit der Einbringung von (Mahn)klagen und Exekutionsanträgen über den elektronischen Rechtsverkehr bei allen Gerichten Österreichs beauftragt.
  4. Wir beurteilen die Einbringlichkeit Ihrer Forderung und klären Sie offen und kostenlos über die absehbaren Erfolgsaussichten auf. Erfolgsquote beinahe 70%.
  5. Die Kosten der anwaltlichen Maßnahmen zur Betreibung Ihrer Forderung sind gesetzlich primär dem säumigen Schuldner zu verrechnen. Darüberhinausgehende Eingänge überweisen wir Ihnen samt Zinsen umgehend weiter.
  6. Auf Wunsch rechnen wir nicht einbringliche Kosten mit Ihrer Rechtschutzversicherung ab, sodaß Ihnen im Ergebnis eine unbürokratische, zeitsparende und vor allem eine Ihre Arbeitsleistung nicht beeinträchtigende Forderungsbetreibung möglich wird.

Sie erhalten auf Wunsch eine ständige, persönliche und vor allem fachlich versierte Betreuerin, welche sämtliche Fragen und Wünsche mit Ihnen klärt und Sie selbstverständlich auch jederzeit den Status einer Betreibung informieren kann.

Termine für eine Vorabinformation erhalten sie unter Tel. +43 (0) 512 / 57 23 22 oder unter: office2@moser-anwalt.at

Das tut uns leid.

Leider können wir Ihren Anspruch derzeit nicht überprüfen, da der Kaufpreis Ihres Fahrzeugs unter 14.000,- € liegt und nicht mind. 3 Monate vor dem Kauf eine Rechtsschutzversicherung vorhanden war.

VW, SEAT und Skoda

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