Tipp: Informieren Sie sich über eine von Rechtsanwalt Moser erwirkte Entscheidung des Obersten Gerichtshofes unter der Rubrik News!
Rechtsanwalt Moser berät und vertritt insbesondere:
- Personen, welche Funktionen in Privatstiftungen ausüben. Auch Begünstigte aus Privatstiftungen sowie Organe wie zb. Stiftungsprüfer oder Beiratsmitglieder, aber auch Stiftungsvorstände, welche oft heikle Entscheidungen treffen sollen. Solche Entscheidungen betreffen vielfach Sachverhalte, welche nicht mit den Intentionen der Stiftungsurkunden in Einklang stehen. Damit besteht ein gewisses Haftungsrisiko für Vorstände.
Oft gibt es vor allem dann, wenn die Stifter ableben oder sich dieses ankündigt, Spannungen, aus welchen überaus komplexe Konflikte entstehen. Derartige Probleme können gerichtlich und grundsätzlich auch außergerichtlich, dh. ohne, daß ein Gericht eingeschaltet werden muß, gelöst werden.
- Personen, welche die Gründung oder den Widerruf, dh. die Auflösung(!) eine Privatstiftung anstreben.
Das Motiv dafür ist es meist, eine geregelte Vermögensnachfolge unter möglichster Streitvermeidung und vor allem die Zerschlagung von Unternehmen zu erreichen oder eine neue Lösung für diese Themen anzustreben.
In jedem Fall kommt speziell Rechtsanwalt Moser seine zusätzliche Qualifikation und Expertise als Mediator aber auch als Unternehmenssanwalt und Syndikus zugute, sodaß auch Lösungen ohne Gerichtsbeteiligung erzielt werden können.
Derartige Lösungen ohne aufwändige Gerichtsverfahren(skosten) sind meist gefragt. Auch die mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung verbundene Publizität gilt es ebenso zu vermeiden, wie ein vielfach überaus teures Ausufern der Interessenslagen zwischen operativ tätigen und begünstigten Personen, aber auch Stiftungsvorständen.
Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten in einem absolut vertraulichen Gespräch – selbstverständlich in ganz Österreich und auch in Lichtenstein und auf Wunsch an einem neutralen Ort.
Rechtstipp:
in Kürze finden Sie hier die geplanten Änderungen im Privatstiftungsgesetz! – Ergänzung: die Novelle zum PST wurde im September 2017 vom Parlament nicht mehr beschlossen werden. Über Neuerungen werden wir Sie auf Anfrage gerne informieren.