Tiroler „Abgas-Anwalt“: Fortsetzung ohne EuGH-Umweg
Die Schadenersatzprozesse nach den Abgas-Manipulationen großer Automobilkonzerne – die „Krone“ berichtete mehrfach – drohten zur unendlichen Geschichte zu werden. Der darauf spezialisierte Tiroler Anwalt Martin J. Moser sieht nun einen Teilerfolg.
Der Hintergrund: Die meisten derartigen Verfahren wurden unterbrochen, um zunächst den Europäischen Gerichtshof (EuGH) über die „Thermofensterproblematik“ entscheiden zu lassen. Vereinfacht gesagt geht es um Tricksereien, wonach Abgase bei 15 bis 33 Grad (wie sie an einem Prüfstand herrschen) voll gereinigt werden. Außerhalb dieses „Fensters“ wird die Reinigung per Computerbefehl gedrosselt, Schadstoffe werden via Auspuff „entsorgt“.
„Die Verzögerung, zwei bis drei Jahre auf die EuGH-Entscheidung zu warte, ist den Autokäufern nicht zumutbar„, argumentierte Moser. Das OLG Innsbruck sah dies – wie ein Senat des OLG Wien – ebenfalls so. Verfahren zu bestimmten Fahrzeugen von VW, Audi und Mercedes seien fortzusetzen.
Das heimische Gericht muss laut Martin Moser nun zunächst die Behauptung vorrangig von MERCEDES und AUDI prüfen, wonach in bestimmten Typen gar keine Thermofenster programmiert seien, Wenn dies bestätigt wird, muß das Verfahren rasch fortgesetzt werden. Vermutlich und teilweise nach Erkenntnissen anderer Gerichte bestehen aber andere illegale Bauteile/Software, mit welchen die Abgasreinigung von Millionen Kfz ausgeschalten oder gedrosselt und Gesundheit und Umwelt geschädigt werden. Diese werden dann aber nicht als Thermofenster, sondern mittels anderer, beschönigender Begriffen getarnt, um die Tricksereien der Konzerne möglichst lange zu vertuschen. „Es bestehen daher weiter gute Chancen auf Rücknahmen bzw. Schadenersatzzahlungen an die Käufer„, ist der Verbraucheranwalt optimistisch.
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