Das für die Überwachung der Typisierung/Zulassung von Autos zuständige Gericht in der BRD hat unzählige Mängelbehebungen („Softwareupdates“) bei Fahrzeugen von VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda als illegal aufgehoben. Ein Meilenstein für die österr. Justiz in der Aufarbeitung des Abgasbetrugs für den österr. Abgasanwalt Martin J. Moser:
Der Dieselskandal lässt den Volkswagen-Konzern und die meisten anderen Autohersteller ebenfalls nicht los: Viele Dieselmodelle der Konzernmarken Audi, VW und Seat sind nach Ansicht des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts weiterhin mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Das Gericht gab am Mittwoch in erster Instanz einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt statt (Az. 3 A 332/20).
Hinsichtlich unzähliger Modelle von Mercedes ist ein ähnliches Verfahren bereits anhängig (Az. 3 A 222/20)!
Das Amt hatte weitere 62(!) Fahrzeugtypen von VW, Audi und Seat eine Freigabe erteilt und damit auch ein Software-Update als ausreichende Nachbesserung im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen an bestimmten Dieselmotoren genehmigt. Zu Unrecht, wie die DUH meinte und wie das Gericht jetzt bestätigt hat. Die Behörde müsse nun „geeignete Maßnahmen“ ergreifen und den Rückruf(!) der Fahrzeuge veranlassen, so das Gericht. Nach Rechtsansicht von Rechtsanwalt Moser sind die Fahrzeuge auf den hohen Abgasstandard Euro 6d zu updaten, dies wird teuer und technisch schwierig! Dies liegt aber in der Verantwortung der Autohersteller, welche den Schaden zu ersetzen haben.
Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich unter anderem bei sogenannten „Thermofenstern“ (die dazu führen, daß praktisch keine Abgasreinigung mehr erfolgt!) um sog. „unzulässige Abschalteinrichtungen“ (der Abgasreinigungsanlage). Sie hätten daher vom KBA niemals genehmigt werden dürfen. Es steht daher in den unzähligen von Moser für geschädigte und in die Irre geführte VerbraucherInnen in ganz Österreich geführten Verfahren ein weiterer Betrug der Autohersteller -auch- gegenüber der Typisierungsbehörde im Raum.
Schadensersatz für die Fahrzeugkäufer
Durch das sogenannte Thermofenster stoßen die betroffenen Fahrzeuge insbesondere bei niedrigen Temperaturen, wie sie auch gegenwärtig in der gesamten EU (lt. Entscheidung des OGH zu 3 Ob 121/23z gegen MERCEDES ist der gesamte EU – Raum, also auch kalte Temperaturen unter Null Grad entscheidend) herrschen, viel zu viel Schadstoffe (NOx) aus. Wer eines der illegalen Software-Updates auf sein Fahrzeug aufspielen ließ oder ein Fahrzeug mit dem Update gebraucht erwarb, kann nach nun gefestigter Überzeugung von Abgasanwalt Martin J. Moser weiterhin Schadensersatzansprüche geltend machen. Ein deutscher Verbraucheranwalt bestätigte kürzlich erst: „Mit diesem Urteil beginnt der VW-Abgasskandal von vorn“. Österreicher sollten aber nicht deutsche Gericht belasten, sondern vor den zuständigen Gerichten in Österreich klagen.
Der Volkswagenkonzern ist sich der Probleme sehr bewusst: erst kürzlich brachte der Rechtsanwalt des Konzerns in einem Verfahren an einem Landesgericht zusammengefasst vor: In einer schriftlichen Kundeninformation, die vor jedem Kauf bei einem Händler aus dem VW-Konzern unterzeichnet werden muss, weist Volkswagen bereits seit Monaten darauf hin , dass das jeweilige Fahrzeug eine oder mehrere Abschalteinrichtungen enthält, die als unzulässig erklärt werden könnten. Außerdem führe VW in dem Papier aus, dass die betroffenen Fahrzeuge zurückgerufen werden können, hohe Wertverluste erleiden und im schlimmsten Fall sogar komplett stillgelegt werden könnten. Lt. Moser ist natürlich von der Unterschrift unter derartige Formulare abzuraten. Denn: wer kauft schon zum üblichen Preis ein Fahrzeug, bei welchem der Zulassungsverlust (Pickerlentzug) droht? Die Fahrzeuge wären dann bestenfalls als Teilelager verwertbar.
Die Autohersteller führen indes ihre Verschleppungstaktik fort und werden wohl -wie fast immer- Rechtsmittel gegen das Urteil einbringen.
Klagewelle wegen Betrug auch bei Benzinern rollt langsam an
Mittlerweile bereitet die Rechtsanwaltskanzlei Moser Klagen gegen VW Marken wegen Abgasbetrug auch bei Benzinern vor. Ein Gutachten zu einem Audi mit 2,0 Liter TFSI Motor liegt schon vor. Der Inhalt ist wenig überraschend: der Grenzwert für NOx wird um eine Mehrfaches überschritten. Eine Klagewelle der Benziner rollt an.
Anbei finden Sie die Liste der Fahrzeuge des VW Konzerns (inkl. Porsche), sowie eine weitere Liste der Mercedes Fahrzeuge, bei welchen die Updates als illegal eingeklagt wurden. Bei VW liegt eben obiges Urteil vor… bei Mercedes dauert es noch etwas.
- Einspruch Freigabebescheide VW Konzern (Stand: 06.10.2023)
- Mercedes Einspruch Freigabebescheide (Stand: 06.10.2023)