Verträge

Rechtsanwalt Moser als Fachanwalt für Verträge und Immobilien

  • errichtet seit Jahren alle Arten von Verträgen (insbesondere Kauf-, Schenkungs- und Übergabsverträge)
  • sorgt auf Wunsch für die Wahrung aller Interressen durch -auch anonym registrierte- Treuhänderfunktion
  • sorgt für die behördlichen Abwicklung sowie sämtliche Steuererklärungen und
  • erreicht auch für für Sie eine besonders rasche Abwicklung bis zur Eintragung im Grundbuch (kostenfreie Anfrage zu diesem Thema oder für einen Grundbuchsauszug siehe unten unter „Kontakt“).
  • Rechtsanwalt Moser gehört zur einzigen Berufsgruppe Österreichs, welche bei der Formulierung und Abwicklung von Verträgen ihre durch laufende Prozessführung bei Gericht erworbene wertvolle Streiterfahrung, streitvermeidend und somit optimal im Interesse der Klienten einbringen kann.

KAUFVERTRÄGE und Treuhandabwicklung samt Grundbucheintragung

Lesen Sie auch zum Leistungsspektrum von Rechtsanwalt Moser den Eintrag über die Immobilienanalyse. Für eine noch seriösere und vertrauensvollste Kaufvertragsabwicklung ist jedenfalls gemeinsam mit dem Kaufvertrag eine Treuhandvereinbarung abzuschließen. Nur auf diese Weise sind Sie in jeder Position, dh. als Käufer und als Verkäufer ausreichend abgesichert! Fragen Sie nach der Absicherungsmöglichkeit über das Treuhandstatut der Tiroler Rechtsanwaltskammer!

Hier finden Sie eine hochaktuelle Kurzinformation aus der Presse vom Vertragsspezialisten Mag. Moser zum Thema Immobilienkauf: link zu „Tipps und Fallen beim Immobilienkauf

So erreichen Sie uns unkompliziert und rasch:

Rechtsanwalt
Mag. iur. Martin J. Moser
Fallmerayerstrasse 5
A-6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0) 512 / 57 23 22
E-Mail: office2@moser-anwalt.at

SCHENKUNGSVERTRÄGE und Wiedereinführung einer Vermögenssteuer auf Immobilienschenkungen – lesen Sie dazu unter „Aktuelle News“!

In manchen Fällen ist die Steuerbelastung durch die Neuregelung gesunken.

Aber unabhängig von der Steuerbelastung: Einer von mehreren positiven Effekten von Schenkungen zu Lebzeiten: Konfliktvermeidung: gut vorbereitete und vertraglich professionell formulierte Liegenschaftsschenkungen schaffen bereits zu Lebzeiten eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Befriedung späterer Erben. Daran ist schließlich den meisten Erblassern sehr gelegen.

Rufen Sie uns unverbindlich unter Tel.: 0512/572322 an oder schreiben Sie uns ein mail unter office-moser@speed.at!

Schenkungs- und Kaufverträge unter Verwandten und Lebensgefährten – lesen Sie dazu unter „Aktuelle News“!

insbesondere, aber nicht nur unter Geschwistern sind Schenkungen bei einem Grundstückswert von rund € 250.000,00 (oder umfangreichen Sanierungen des Gebäudes uam.) günstiger geworden.

Übergabsverträge
sichern die Erhaltung des Familienbesitzes für nachfolgende Generationen und den Erhalt der Wirtschaftlichkeit der Hofbewirtschaftung bei Landwirten.

Wohnungseigentumsverträge
Durch die Begründung von Wohnungseigentum zwischen Miteigentümern einer Liegenschaft mit mehr als einer Wohnung können Benützungsvereinbarungen grundbücherlich abgesichert werden, wodurch sich auch der Verkehrswert der einzelnen Wohnung erhöht.

Bauträgerverträge
Unsere kompetente und transparente Abwicklung des Verkaufs Wohnungseinheiten samt Treuhandschaften sichert eine hohe Zufriedenheit ihrer Wohnungskäufer.

Tauschverträge
Der Tausch von Grundflächen kann Vorteile in der Benutzung bzw. Bewirtschaftung derselben bewirken.

Realteilungsverträge
Durch Realteilung von im Miteigentum stehenden Liegenschaften ist die Schaffuung von grundsätzlich konfliktfreiem Alleineigentum möglich.

Dienstbarkeitsbestellungsverträge
Durch die Bestellung einer Dienstbarkeit können Rechte einer begünstigten Person oder einer begünstigten Liegenschaft abgesichert werden.

Pacht- und Mietverträge
Klarheit und Eindeutigkeit der Formulierung stehen auch hier besonders im Vordergrund. Wichtig ist weiters die Festlegung der Beendigungsart und samt entsprechender Rechtsfolgen, um spätere Konflikte zu vermeiden.

und natürlich auch

Unternehmenskaufverträge, Gesellschaftsverträge, Abtretungsverträge, Generalunternehmer-, und Totalunternehmerverträge, Syndikatsverträge, Ausschreibungen, uam.

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