Verhandlung: Abgasskandal erstmalig vor dem dt. Obersten Gerichtshof (BGH): Signalwirkung für Verbraucher und wohl auch österreichische Gerichte! Droht VW die Niederlage?
Das oberste deutsche Gericht hat am 05. Mai 2020 erstmals über eine Abgasklage verhandelt. Wie alle Kläger, und jene die von Anwalt Moser vor österreichischen Gerichten vertreten werden, verlangt auch der deutsche Besitzer eines gebraucht gekauften VW Sharan den vollen Kaufpreis zurück.
Das Ergebnis: Ende Mai 2020 wird das Urteil erwartet und die Chancen für Verbraucher, welche Fahrzeuge von VW, Audi, Skoda, Seat besitzen, steigen! Die Meinung von VW, es sei durch die Betrugssoftware gar kein Schaden entstanden, ist laut Gerichtshof falsch! Die Süddeutsche Zeitung bezeichnet es als „einen verheerenden Verhandlungstag für den VW Konzern“.
Was vielen Autobesitzern nicht bewusst ist: Dieser Vorwurf bleibt natürlich auch nach den Softwareupdates bestehen, weil damit die Abgasreinigung nur über 12 Grad Aussentemperatur funktioniert. Das ist auch nach Ansicht der Generalanwältin Eleanor Sharpston am Europäischen Gerichtshof (EuGH) illegal.
Software-Update: Nächster Abgasskandal
Die Anwaltskanzlei Moser ist schon einen Schritt weiter – hier wird längst schon gegen das Softwareupdate selbst und auch bei neueren Motoren geklagt. Diese Motoren der Abgasklasse Euro 6 (ab ca. Bj. 2015 bis 2019) und auch bei Dieselmodellen von Mercedes und Porsche haben ebenfalls eine als illegal erkennbare Software zur Abschaltung der Abgasreingungsanlage zur Manipulation der Ad Blu („Blue efficiency“ bei Mercedes).
Wir werden an dieser Stelle weiter berichten und Sie auf dem Laufenden halten! Kontaktieren Sie uns für eine Beratung unter +43 (0) 676 / 76 28 761 oder via E-Mail an office2@moser-anwalt.at!
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