Aber die Konsequenz kann nur sein:
Rechtzeitig die Schenkung/Übergabe der Familienimmobilie planen und die Ansprüche der Eltern auf Versorgung, Betreuung und Pflege im Familienkreis und/oder der 24h- Pflege absichern. All dies kann unsere Kanzlei Ihnen bieten. Ganz einfach deswegen, weil wir seit Jahren einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit in diesem Spezialgebiet setzen und bereits sehr vielen Familien zu einer bestens abgesicherten, kostengünstigen und vor allem konfliktfreien Vermögensübergabe verhelfen konnten.
grundsätzlich kostenlose Erstberatung unter: office2@moser-anwalt.at und selbstverständlich telefonisch unter Tel.: +43 (0) 512 / 57 23 22 – bitte Rückrufnummer angeben.
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Welche vermutlichen Folgen sind aufgrund des Wegfalls des Pflegekostenregresses zu erwarten?
- Der Einnahmenentfall wird nicht nur der bisher kolportierten Summe von rund € 250.000.000,00 pro Jahr ausmachen. Tatsächlich haben nämlich viele potenzielle Erben bisher ihre Eltern gerade nicht ins Pflegeheim „abgeschoben“, weil ihnen klar war, daß das Land Tirol dann die Pflegekosten -immerhin Eurobeträge von oft weit über € 100.000,00! von Ihnen fordern wird oder die Immobilie des Pfleglings versilbert/versteigert wird. Dies ist auch noch bis Jahresende der Fall! Allerdings wird sich auch diese Praxis wohl ändern, wenn man bedenkt, daß es politisch nicht gerade zweckmäßig erscheint, den Regress abzuschaffen und anderntags den Regress klagsweise bei den Wählern geltend zu machen.
- Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer oder einer anderen, wie immer bezeichneten neuen Vermögenssteuer. Diese Steuer wird aller Voraussicht nach nicht erst Immobilienvermögen ab einem Wert von 1 Mio Euro treffen um einen sozialen Ausgleich über die Besteuerung auf alle Liegenschaften zu schaffen.
- In Zukunft besteht für viele potenzielle Erben durch den Entfall der Zahlungen an das Land Tirol („Heimpflege wird kostenlos“) ein Grund weniger, die bis dato sehr beliebte 24 h Pflege in Anspruch zu nehmen. Diese mobile Pflegeform ist derzeit deshalb noch überaus beliebt, sichert sie doch dem Pflegling den Aufenthalt in der gewohnten Umgebung zu Hause und erspart(e) den Kindern den schmerzhaften Eingriff des Landes Tirol auf das Familienvermögen. Das wird sich vermutlich bald ändern.
- Es besteht künftig ein Grund weniger, den Pfleglingen den meist gewünschten Aufenthalt im eigenen zu Hause weiterhin mittels der 24 h Pflege zu ermöglichen. Diese kosten nämlich bei Pflegestufe 3 rund € 1.000,00 und bei Pflegestufe 4 rund € 1.500,00 monatlich. Der Aufenthalt im Heim soll in Zukunft und -bis auf weiteres, siehe unten- fast nichts mehr kosten.
- Ändern wird sich auch die Möglichkeit, überhaupt in einem Heim aufgenommen zu werden. Mit noch längeren Wartezeiten ist zu rechnen, die bestehenden Pflegeeinrichtungen werden ausgebaut, neue Pflegeheime errichtet und bezahlt werden müssen. Daher werden die Kosten weit über die prognostizierten Einnahmenentfall von rund € 250.000,00 pro Jahr steigen. Diese Entwicklung zwingt den Gesetzgeber gerade zu einem weiteren Schritt, welcher auf der Einnahmenseite erfolgen muß – aber erst nach den Wahlen.
Kostenlose Erstberatung unter: office2@moser-anwalt.at und selbstverständlich telefonisch unter Tel. +43 (0) 512 / 57 23 22 (bitte Rückrufnummer angeben – wir rufen gerne zurück)